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Anlage VM: was in jeden Punkt des Vermögensformulars gehört

Die Anlage VM ist die Selbstauskunft über das Vermögen: 6 Seiten, 31 nummerierte Punkte. Anders als die Anlagen EK, WEP und EKS füllen Sie sie nur EINMAL aus, nämlich für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Anzugeben ist alles, was den Mitgliedern gehört, ausdrücklich auch Vermögen im Ausland. Diese Anleitung geht das Formular Seite für Seite durch: Oben sehen Sie die Originalseite, darunter steht zu jedem Punkt, was hineingehört und wo Sie den Wert finden. Die Felder auf den Bildern sind interaktiv: Fahren Sie mit der Maus darüber oder tippen Sie darauf. In den Vermögenstabellen erklärt jede Zeile ihre Spalte, egal in welcher Zeile Sie landen.

  1. 1. Seite 1: Ihre Daten und die Immobilien (Punkte 1-11)

    Anlage VM Seite 1: Abschnitt A persönliche Daten und Abschnitt B Immobilien, Punkte 1 bis 11
    Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen.

    Nur eine Person trägt sich oben ein, die antragstellende. Ab Abschnitt B geht es aber schon um alle: Gefragt wird immer, ob SIE ODER eine Person in der Bedarfsgemeinschaft etwas besitzt.

    Abschnitt A: wer den Antrag stellt

    1-3
    Vorname, Nachname und Geburtsdatum der antragstellenden Person.
    4
    Nummer der Bedarfsgemeinschaft, falls vorhanden. Steht im Briefkopf jedes Jobcenter-Schreibens.

    Abschnitt B: Immobilien

    5
    Selbst bewohntes Hausgrundstück oder selbst bewohnte Eigentumswohnung. Selbst bewohntes Eigentum ist in angemessenem Umfang geschütztes Vermögen, Sie müssen es also angeben, verlieren es dadurch aber nicht.
    6
    Häuser oder Eigentumswohnungen, die NICHT selbst bewohnt werden, etwa eine vermietete Wohnung oder geerbtes Eigentum.
    7-8
    Dazu der Miteigentumsanteil in Prozent und der Verkehrswert in Euro. Der Verkehrswert ist der realistische Verkaufspreis, nicht der Kaufpreis von damals.
    9
    Unbebaute Grundstücke, zum Beispiel ein Acker oder ein Bauplatz.
    10-11
    Auch dazu Miteigentumsanteil und Verkehrswert.
  2. 2. Seite 2: Fahrzeuge, Schenkungen und Bargeld (Punkte 12-18)

    Anlage VM Seite 2: Abschnitt C Kraftfahrzeuge, Abschnitt D Schenkungen, Beginn von Abschnitt E mit dem Bargeld, Punkte 12 bis 18
    Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen.

    Auf dieser Seite steht die Frage, die am häufigsten unterschätzt wird: Punkt 14 fragt zehn Jahre zurück, nicht eines.

    Abschnitt C: Fahrzeuge

    12
    Besitzt jemand ein Kraftfahrzeug, also PKW, Motorrad oder Wohnmobil. Ein angemessenes Fahrzeug je erwerbsfähiger Person bleibt in der Regel geschützt.
    13
    Die Fahrzeugtabelle, eine Zeile je Fahrzeug: Name der Eigentümerin oder des Eigentümers, Fabrikat und Modell, Baujahr, Kilometerstand und Wert in Euro. Fabrikat, Modell und Baujahr stehen im Fahrzeugschein, als Wert genügt ein realistischer Marktpreis aus einem Gebrauchtwagenportal.

    Abschnitt D: Schenkungen

    14
    Hat jemand in den letzten ZEHN Jahren Vermögen verschenkt, gespendet oder übertragen, etwa Geld oder Schmuck. Der Zeitraum ist bewusst lang: verschenktes Vermögen kann trotzdem angerechnet werden.
    15-17
    Name der Person, Art der Schenkung und der Wert in Euro.

    Abschnitt E: Konten und Geldanlagen

    18
    Bargeld, also Geld zu Hause, nicht das Guthaben auf Konten. In der Tabelle darunter je Zeile die Person und der Gesamtbetrag.
  3. 3. Seite 3: Konten und Spareinlagen (Punkte 19-20)

    Anlage VM Seite 3: Konten und Spareinlagen mit Name, Kontoart, Kontonummer und Kontostand
    Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen.

    Zwei gleich gebaute Tabellen. Beide Male gilt: eine Zeile je Konto, und in der ersten Spalte steht, WEM das Konto gehört. Das ist der Punkt, an dem sich zeigt, dass dieses Formular die ganze Bedarfsgemeinschaft abbildet.

    19
    Konten. Gemeint sind ALLE: Girokonten, Kreditkartenkonten, PayPal und weitere Online-Konten, auch im Ausland.
    Spalten
    Je Zeile: Name der Person, Kontoart und Kontonummer, aktueller Kontostand in Euro. Der Stand muss zu den beigefügten Kontoauszügen passen.
    20
    Spareinlagen, zum Beispiel Sparkonten, Sparbücher, Tagesgeldkonten oder Prämiensparen. Gleiche drei Spalten.
  4. 4. Seite 4: Wertpapiere, Bausparen und Altersvorsorge (Punkte 21-23)

    Anlage VM Seite 4: Sparbriefe und Wertpapiere, Bausparverträge, Altersvorsorgevermögen, Punkte 21 bis 23
    Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen.

    Drei Tabellen mit demselben Aufbau. Punkt 21 nennt Kryptowährungen ausdrücklich, Punkt 23 fragt die Altersvorsorge getrennt ab, weil sie stärker geschützt ist.

    21
    Sparbriefe oder sonstige Wertpapiere: Aktien, Fondsanteile, Anleihen und Kryptowährungen. Bei schwankenden Kursen zählt der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    22
    Bausparverträge. Je Zeile Name der Person, Bausparkasse mit Vertragsnummer und der aktuelle Stand des Guthabens.
    23
    Altersvorsorgevermögen, zum Beispiel eine Riester-Rente oder Versicherungsverträge, die für die Altersvorsorge bestimmt sind. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist besonders geschützt, deshalb steht es in einer eigenen Tabelle. Den aktuellen Wert nennt die jährliche Standmitteilung des Anbieters.
  5. 5. Seite 5: Versicherungen, sonstiges Vermögen und Selbständigkeit (Punkte 24-29)

    Anlage VM Seite 5: Versicherungen mit Prämienrückgewähr, sonstiges Vermögen, Abschnitt F zur Rentenversicherungspflicht, Punkte 24 bis 29
    Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen.

    Unten beginnt Abschnitt F, der auf den ersten Blick nicht ins Vermögensformular zu passen scheint. Er steht aber genau richtig: Wer selbständig war und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, dessen Altersvorsorge ist weiter geschützt.

    24
    Versicherungen mit Prämienrückgewähr, etwa Berufsunfähigkeits-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungen. Als Wert zählt der Rückkaufwert, den nennt Ihnen die Versicherung auf Anfrage.
    25
    Sonstiges Vermögen: Edelmetalle, Schmuck, Antiquitäten, Gemälde.

    Abschnitt F: Selbständigkeit und Rentenversicherung

    26
    Übt oder übte jemand in der Bedarfsgemeinschaft eine selbständige Tätigkeit aus.
    27-28
    Name dieser Person und die Anzahl der Jahre, in denen sie insgesamt selbständig war.
    29
    Wurden in diesen Jahren Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt.
  6. 6. Seite 6: Rest von Abschnitt F und die Unterschrift (Punkte 30-31)

    Anlage VM Seite 6: Ende von Abschnitt F, Datenschutzhinweise, Datum und Unterschrift
    Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen.

    Die letzte Frage entscheidet über den Umfang des geschützten Altersvorsorgevermögens, danach kommt nur noch die Unterschrift.

    30
    Bestand in dieser Zeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Nein ist das Altersvorsorgevermögen in weiterem Umfang geschützt.
    31
    Datum und Unterschrift. Für Minderjährige unterschreibt ein Elternteil oder die sorgeberechtigte Person; bei gesetzlicher Betreuung unterschreibt die Betreuung darunter.
  7. 7. So füllen Sie die VM mit Erklärungen direkt am Formular aus

    Laden Sie die Anlage VM von jobcenter.digital oder arbeitsagentur.de herunter und öffnen Sie sie im kostenlosen PDeF-Editor im Browser. Der Editor erkennt das Formular automatisch und erklärt jedes Feld in einfacher Sprache, auch in den Vermögenstabellen: Sie klicken eine beliebige Zeile an und sehen, was in diese SPALTE gehört. Name, Anschrift und Geburtsdatum übernehmen Sie mit einem Klick aus dem lokalen Profil, unterschreiben können Sie per QR-Code mit dem Handy. Die Datei wird dabei nicht auf einen Server hochgeladen: Alles passiert in Ihrem Browser.

    Anlage VM im PDeF-Editor: erkanntes Formular mit Felderklärung zum Vermögen

Tipps

  • Die VM wird einmal für die GESAMTE Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt, nicht je Person. In jeder Tabellenzeile steht deshalb, wem der Wert gehört.
  • Vermögen im Ausland gehört ausdrücklich dazu, auch ein Konto oder ein Grundstück im Herkunftsland.
  • Punkt 14 reicht zehn Jahre zurück: Verschenktes oder übertragenes Vermögen wird abgefragt und kann angerechnet werden.
  • Angeben heißt nicht verlieren: selbst bewohntes Eigentum, ein angemessenes Fahrzeug und gefördertes Altersvorsorgevermögen sind in bestimmtem Umfang geschützt.

Hinweis, keine Rechtsberatung: Welches Vermögen als geschützt gilt und welche Freibeträge in Ihrem Fall greifen, entscheidet Ihr Jobcenter. Bei Fragen dazu helfen die Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit oder eine Sozialberatung.

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Häufige Fragen

Muss ich die Anlage VM für jede Person einzeln ausfüllen?

Nein. Anders als die Anlagen EK, WEP und EKS wird die VM einmal für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt. In den Tabellen steht je Zeile, welcher Person der Wert gehört.

Verliere ich mein Auto oder meine Wohnung, wenn ich sie angebe?

Angeben heißt zunächst nur: das Jobcenter kennt den Wert. Selbst bewohntes Wohneigentum in angemessenem Umfang, ein angemessenes Fahrzeug je erwerbsfähiger Person und gefördertes Altersvorsorgevermögen sind geschützt. Verschweigen dagegen kann zu Rückforderungen und einem Strafverfahren führen.

Gehört auch Vermögen im Ausland dazu?

Ja, ausdrücklich. Ein Konto, ein Haus oder ein Grundstück im Herkunftsland gehört genauso in die Anlage VM wie Vermögen in Deutschland.

Zählen Kryptowährungen als Vermögen?

Ja. Punkt 21 nennt Kryptowährungen ausdrücklich neben Aktien, Fondsanteilen und Anleihen. Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Warum wird nach Schenkungen der letzten zehn Jahre gefragt?

Weil verschiedenes übertragenes Vermögen weiterhin berücksichtigt werden kann. Die Frage in Punkt 14 dient dazu, solche Übertragungen zu erkennen; sie bedeutet nicht automatisch, dass die Leistung gekürzt wird.

Kann ich die ausgefüllte VM als Vorlage speichern?

Ja. Speichern Sie das PDF; beim nächsten Antrag oder Weiterbewilligungsantrag öffnen Sie es im Editor erneut, Ihre Eintragungen werden wiederhergestellt und Sie aktualisieren nur die geänderten Beträge.

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