Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen: das Formular ANE erklärt
Wer Bürgergeld bezieht, muss an Werktagen für das Jobcenter erreichbar sein. Wollen Sie verreisen, brauchen Sie vorher die Zustimmung, und die beantragen Sie mit dem Formular ANE, der Anfrage zur Nichterreichbarkeit nach § 7b SGB II: 3 Seiten, 9 nummerierte Punkte. In der Regel sind 3 Wochen pro Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs möglich, ohne dass die Zahlung stoppt, wenn Sie es VORHER absprechen. Diese Anleitung geht das Formular Seite für Seite durch: Oben sehen Sie die Originalseite, darunter steht zu jedem Punkt, was hineingehört. Die Felder auf den Bildern sind interaktiv: Fahren Sie mit der Maus darüber oder tippen Sie darauf. Dieselben Erklärungen sehen Sie beim Ausfüllen im PDeF-Editor, auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch.
1. Seite 1: Ihre Daten, der Zeitraum und der Grund (Punkte 1-7)

Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen. Punkt 7 ist die Weiche des ganzen Formulars. Kreuzen Sie „Urlaub“ an, springen Sie zu Punkt 9. Bei jedem ANDEREN Grund müssen Sie in Punkt 8 eine Kontaktmöglichkeit angeben, sonst gibt es für diese Zeit kein Geld.
- 1-3
- Vorname, Nachname und Geburtsdatum.
- 4-5
- Kundennummer und Nummer der Bedarfsgemeinschaft, beide nur „falls bekannt“. Sie stehen oben in jedem Schreiben Ihres Jobcenters.
- 6
- Zeitraum von wann bis wann. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig VOR der Abreise: Das Jobcenter prüft, ob in dieser Zeit wichtige Termine anstehen, und stimmt dann in der Regel zu.
- 7
- Der Grund, ein Kreuz von sechs. Ärztlich verordnete Vorsorge oder Reha (Nachweis beilegen). Veranstaltung mit kirchlichem, gewerkschaftlichem oder öffentlichem Zweck (Information beilegen). Kümmern um eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle (erklären wohin und welche Stelle). Ehrenamt außerhalb des näheren Bereichs (Nachweis beilegen). Urlaub, dann weiter mit Punkt 9. Anderer Grund wie die Pflege von Angehörigen (Grund angeben, Nachweis wenn möglich).
Abschnitt A: Ihre Daten
Abschnitt B: die geplante Abwesenheit
2. Seite 2: Kontaktmöglichkeit und der Leistungsanspruch (Punkte 8-9)

Tippen oder fahren Sie über ein markiertes Feld, um die Erklärung zu sehen. Die beiden folgenreichsten Punkte des Formulars. Punkt 8 entscheidet, ob während der Abwesenheit überhaupt gezahlt wird; Punkt 9 darüber, was passiert, wenn Ihre Reise länger ist als Ihr Anspruch.
- 8
- Nur wenn der Grund NICHT Urlaub ist: eine Kontaktmöglichkeit für die Zeit der Abwesenheit. Entweder haben Sie der Online-Zusammenarbeit zugestimmt und sind darüber erreichbar, oder Sie tragen einen anderen Weg ein, etwa E-Mail oder Telefonnummer. Der Satz im Formular ist deutlich: Solange keine Kontaktmöglichkeit hinterlegt ist, wird kein Grundsicherungsgeld gezahlt.
- 9
- Drei Alternativen für den Fall, dass Ihr Anspruch den Zeitraum nicht abdeckt. Erstens: Sie bleiben doch im näheren Bereich. Zweitens: Sie fahren nur für den Zeitraum weg, für den Sie Leistungen bekommen. Drittens: Sie fahren trotzdem für den ganzen Zeitraum, und dann werden ab der 4. Woche keine Leistungen mehr gezahlt UND es besteht ab diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Krankenversicherung mehr.
- C
- Der Hinweistext darunter erklärt die Grundregel: Als leistungsberechtigte Person müssen Sie an Werktagen erreichbar sein und kurzfristig Termine wahrnehmen können. Die Regeln gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, außer sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
3. Seite 3: die Regeln, die Sie kennen sollten

Auf dieser Seite gibt es nichts auszufüllen, aber sie enthält die Regeln, an denen die meisten Rückforderungen hängen. Kurz zusammengefasst:
- 3 Wo
- In der Regel bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs mit weiterlaufender Zahlung, wenn das Jobcenter vorher zugestimmt hat. Längeren Aufenthalten kann in bestimmten Fällen ebenfalls zugestimmt werden.
- Nähe
- „Näherer Bereich“ heißt: Sie erreichen Ihre zuständige Dienststelle mit einer einfachen Wegstrecke von zweieinhalb Stunden. Wohnen Sie vorübergehend woanders INNERHALB dieses Bereichs, müssen Sie die Anschrift trotzdem rechtzeitig mitteilen.
- Wo-En
- Für Samstag, Sonntag und Feiertage brauchen Sie keine Zustimmung. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie Mitteilungen vor dem nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen können.
- ALG
- Beziehen Sie gleichzeitig Arbeitslosengeld, entscheidet die Agentur für Arbeit über die Abwesenheit; ihre Zustimmung gilt dann automatisch auch fürs Grundsicherungsgeld. Frühere Abwesenheitszeiten im ALG-Bezug desselben Jahres werden mitgezählt.
- Job
- Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und ergänzende Leistungen bezieht, informiert vorab die persönliche Ansprechpartnerin: dann gelten besondere Regeln.
- Länger
- Bleiben Sie länger weg als genehmigt, entfällt der Leistungsanspruch für die Zeit danach, und zu viel gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.
4. So füllen Sie das ANE mit Erklärungen direkt am Formular aus
Laden Sie das Formular ANE von arbeitsagentur.de herunter und öffnen Sie es im kostenlosen PDeF-Editor im Browser. Der Editor erkennt es automatisch und erklärt jedes Feld in einfacher Sprache, auch die Verzweigung in Punkt 7. Eine Unterschrift braucht dieses Formular nicht: Sie speichern das ausgefüllte PDF und schicken es zusammen mit Ihren Nachweisen über das Online-Postfach an Ihr Jobcenter. Die Datei wird dabei nicht auf einen Server hochgeladen: Alles passiert in Ihrem Browser.

Tipps
- Stellen Sie die Anfrage VOR der Abreise. Eine nachträgliche Zustimmung gibt es nicht, und ohne Absprache droht die Rückforderung für die gesamte Zeit.
- Ist der Grund nicht Urlaub, ist Punkt 8 Pflicht: Ohne hinterlegte Kontaktmöglichkeit wird für diese Zeit nichts gezahlt.
- Die 3 Wochen gelten pro Kalenderjahr für die ganze Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, und frühere Abwesenheiten im Arbeitslosengeld-Bezug desselben Jahres zählen mit.
- Dieses Formular braucht keine Unterschrift: ausgefülltes PDF speichern und mit den Nachweisen über das Online-Postfach senden.
Hinweis, keine Rechtsberatung: Ob Ihr Jobcenter der Abwesenheit zustimmt, entscheidet es im Einzelfall, unter anderem anhand anstehender Termine. Bei Fragen zu Ihrem Leistungsanspruch hilft Ihre Ansprechperson im Jobcenter oder eine Sozialberatung.
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Häufige Fragen
Darf ich mit Bürgergeld überhaupt in Urlaub fahren?
Ja. In der Regel sind bis zu 3 Wochen pro Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs möglich, ohne dass die Zahlung stoppt, wenn Sie es vorher mit dem Jobcenter absprechen und es zustimmt. Ohne Absprache droht eine Rückforderung.
Was ist der „nähere Bereich“?
Der Bereich, aus dem Sie Ihre zuständige Dienststelle mit einer einfachen Wegstrecke von zweieinhalb Stunden erreichen können. Innerhalb dieses Bereichs dürfen Sie sich frei bewegen, müssen dem Jobcenter aber eine vorübergehend andere Anschrift rechtzeitig mitteilen.
Brauche ich für ein Wochenende eine Zustimmung?
Nein. Für Samstag, Sonntag und Feiertage brauchen Sie keine Zustimmung. Sie müssen nur sicherstellen, dass Sie Mitteilungen des Jobcenters vor dem nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen können.
Muss ich eine Telefonnummer angeben?
Wenn Sie in Urlaub fahren, nicht. Bei jedem anderen Grund für die Nichterreichbarkeit schon: Solange keine Kontaktmöglichkeit hinterlegt ist, besteht für diese Zeit kein Anspruch auf Leistungen. Das kann auch die zugestimmte Online-Zusammenarbeit sein.
Was passiert, wenn ich länger wegbleibe als genehmigt?
Für die Zeit nach der genehmigten Abwesenheit entfällt der Leistungsanspruch, und zu viel gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. Ab der 4. Woche der Nichterreichbarkeit endet außerdem die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Muss ich das Formular unterschreiben?
Nein, es hat kein Unterschriftsfeld. Sie füllen das PDF aus, speichern es und senden es zusammen mit Ihren Nachweisen über das Online-Postfach an Ihr Jobcenter.
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