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Anlage WEP: was in jeden Punkt des Formulars gehört

Die Anlage WEP beschreibt eine weitere Person ab 15 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft: 7 Seiten, 75 nummerierte Punkte, die längste Anlage der ganzen Familie. Im Kern sind es dieselben Fragen wie im Hauptantrag, nur über jemand anderen: Partnerin oder Partner, erwachsenes Kind, bei unter 25-Jährigen auch die Eltern. Für Kinder unter 15 nehmen Sie stattdessen die Anlage KI, für Menschen im Haushalt außerhalb der Bedarfsgemeinschaft die Anlage HG. Diese Anleitung geht das Formular Seite für Seite durch: Oben sehen Sie die Originalseite, darunter steht zu jedem Punkt, was hineingehört. Die Felder auf den Bildern sind interaktiv: Fahren Sie mit der Maus darüber oder tippen Sie darauf, dann erscheint die Erklärung zu diesem Feld. Dieselben Erklärungen sehen Sie beim Ausfüllen im PDeF-Editor, auf Deutsch, Russisch und Ukrainisch.

  1. 1. Seite 1: zwei Personen und die Weiche in Punkt 13 (Punkte 1-13)

    Anlage WEP Seite 1: Abschnitt A antragstellende Person, Abschnitt B die weitere Person, Beziehungsfrage, Punkte 1 bis 13
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    Wie bei der Anlage EK geht es um ZWEI Personen: Abschnitt A ist die antragstellende Person, Abschnitt B die Person, um die es in diesem Exemplar geht. Punkt 13 entscheidet dann, ob Sie das ganze Formular ausfüllen oder nach 13 direkt zur Unterschrift springen.

    Abschnitt A: wer den Antrag stellt

    1-3
    Vorname, Nachname und Geburtsdatum der antragstellenden Person, also der Person, die den Hauptantrag unterschreibt.
    4
    Nummer der Bedarfsgemeinschaft, falls vorhanden. Steht im Briefkopf jedes Jobcenter-Schreibens. Beim Erstantrag leer lassen.

    Abschnitt B: um wen es geht

    5-7
    Vorname, Nachname und Geburtsdatum der weiteren Person.
    8
    Früherer Name dieser Person, nur bei einer Namensänderung, etwa vor der Ehe.
    9-11
    Geburtsort, Geburtsland und Staatsangehörigkeit, wie im Pass.
    12
    Geschlecht, ein Kreuz: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe.
    13
    Die wichtigste Frage des Formulars: In welcher Beziehung steht die Person zu Ihnen. Kind, Ehegattin oder Ehegatte und eingetragene Partnerschaft füllen das ganze Formular aus. Partnerin oder Partner ohne Trauschein zusätzlich die Anlage VE. Verwandte wie Geschwister oder Großeltern und sonstige Personen springen direkt zur Unterschrift und brauchen stattdessen die Anlage HG beziehungsweise VE.
  2. 2. Seite 2: Nummern, Aufenthalt und Familienstand (Punkte 14-24)

    Anlage WEP Seite 2: Rentenversicherungsnummer, Steuer-ID, Abschnitt C Nationalität, Abschnitt D Familienstand, Punkte 14 bis 24
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    Dieselben Angaben, die der Hauptantrag über Sie selbst abfragt, jetzt über diese Person. Wenn Sie den HA schon ausgefüllt haben, kommt Ihnen die ganze Seite bekannt vor.

    14
    Rentenversicherungsnummer der Person: eine der drei Möglichkeiten ankreuzen, vorhanden mit Nummer aus dem Sozialversicherungsausweis, nicht vorhanden oder beantragt.
    15
    Steuerliche Identifikationsnummer der Person, 11 Ziffern, aus dem Brief des Bundeszentralamts für Steuern.
    16
    Gibt es für diese Person eine gesetzliche Betreuung, Vollmacht oder Vormundschaft. Bei Ja den Nachweis beilegen.

    Abschnitt C: Staatsangehörigkeit und Aufenthalt

    17
    Hat die Person einen gültigen Aufenthaltstitel. Bei Ja Kopie beilegen.
    18-19
    Erhält die Person Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und bis wann. Das Datum steht im Bescheid.
    20
    Ausländerzentralregisternummer der Person, falls vorhanden.
    21
    Hat jemand eine Verpflichtungserklärung für die Kosten dieser Person abgegeben.
    22
    Nationale Personenidentifikationsnummer des Herkunftslandes, falls vorhanden.

    Abschnitt D: Lebenssituation

    23
    Familienstand der Person, ein Kreuz. Dauernd getrennt lebend, geschieden und aufgehobene Lebenspartnerschaft ziehen jeweils die Anlage UH1 nach sich.
    24
    Seit wann die Trennung oder Scheidung gilt.
  3. 3. Seite 3: Gesundheit, Schule und andere Leistungen (Punkte 25-34)

    Anlage WEP Seite 3: Erwerbsfähigkeit, Schwangerschaft, Schule und Ausbildung, andere Leistungen, Punkte 25 bis 34
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    Punkt 28 gibt es nur in der WEP und nicht im Hauptantrag: Er betrifft Jugendliche zwischen 15 und 18, die abwechselnd bei beiden Eltern leben. Davon hängt ab, wie der Bedarf zwischen den Haushalten aufgeteilt wird.

    25
    Ist die Person erwerbsfähig, kann also gesundheitlich mindestens 3 Stunden täglich arbeiten. Bei den meisten Ja.
    26-27
    Schwangerschaft und voraussichtlicher Entbindungstermin aus dem Mutterpass. Lebt der Kindsvater nicht in der Bedarfsgemeinschaft, kommt die Anlage UH2 dazu.
    28
    Nur bei 15- bis 18-Jährigen: Lebt die Person regelmäßig abwechselnd in Ihrem Haushalt und im Haushalt des anderen Elternteils.
    29
    Ist die Person unter 25 und lebt mindestens ein Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Bei Ja kommt die Anlage UH3 dazu.
    30
    Schule, Studium oder Ausbildung. Bei Nein springen Sie zu Punkt 33, bei Ja Bescheinigung beilegen.
    31-32
    Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte, und ob die Person während der Ausbildung auswärts wohnt.
    33
    Hat die Person andere Leistungen beantragt oder will sie das tun.
    34
    Ankreuzen welche: BAföG, BAB, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Sonstiges. Gefragt sind Anträge, nicht erhaltene Beträge.
  4. 4. Seite 4: Mehrbedarfe und der Blick zurück (Punkte 35-46)

    Anlage WEP Seite 4: kostenaufwändige Ernährung, Merkzeichen G, Behinderung, stationäre Einrichtung, frühere Leistungen, Punkte 35 bis 46
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    Die obere Hälfte sammelt Mehrbedarfe, also Zuschläge zum Regelsatz. Punkt 36 wird am häufigsten übersehen, dabei ist er bares Geld.

    35
    Braucht die Person aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung. Bei Ja kommt die Anlage MEB dazu.
    36
    Ist die Person NICHT erwerbsfähig und hat gleichzeitig einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G. Beides zusammen löst einen eigenen Mehrbedarf aus, Nachweis beilegen.
    37-38
    Liegt eine Behinderung vor, bei Nein weiter mit 39. Erhält die Person Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX, dann Bescheid beilegen.
    39
    Unabweisbarer besonderer Bedarf, etwa Kosten für den Umgang mit dem Kind bei getrennt lebenden Eltern. Bei Ja kommt die Anlage BB dazu.
    40-42
    Ist die Person derzeit oder demnächst in einer stationären Einrichtung, dazu Art der Einrichtung und Zeitraum.

    Abschnitt E: die bisherige Lebenssituation

    43
    Wenn die Person vorher im Ausland gelebt hat: Datum der Einreise nach Deutschland.
    44
    Hat die Person in den letzten 3 Jahren Bürgergeld oder Sozialhilfe beantragt oder bezogen.
    45-46
    Welche Leistung genau und in welchem Zeitraum.
  5. 5. Seite 5: Arbeit und Einkommen der letzten fünf Jahre (Punkte 47-65)

    Anlage WEP Seite 5: früherer Leistungsträger, Beschäftigungen, Entgeltersatzleistungen, Wehrdienst, Pflege, Punkte 47 bis 65
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    Die dichteste Seite des Formulars, aber mit vielen Sprungmarken: Drei der Fragen führen bei Nein direkt weiter und lassen ganze Blöcke leer. Zu jedem Ja gehört ein Nachweis.

    47-51
    Name und vollständige Anschrift der Behörde, die die frühere Leistung gezahlt hat. Alles davon steht im Kopf des alten Bescheids.
    52
    War die Person in den letzten 5 Jahren angestellt. Bei Nein springen Sie zu Punkt 60.
    53
    Zeiträume der Beschäftigungen, zwei Zeilen für zwei Arbeitsstellen. Bei laufender Beschäftigung bleibt das Bis-Feld leer.
    54
    Schuldet eine frühere Arbeitgeberin oder ein früherer Arbeitgeber noch Lohn. Bei Nein weiter mit Punkt 60.
    55-59
    Name und Anschrift der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, aus dem Arbeitsvertrag oder der Lohnabrechnung.
    60
    War die Person selbständig oder freiberuflich tätig. Bei Ja wird zusätzlich die Anlage EKS gebraucht.
    61
    Hat die Person Entgeltersatzleistungen erhalten: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Elterngeld. Bei Nein weiter mit Punkt 64.
    62-63
    Welche Leistung genau und in welchem Zeitraum.
    64-65
    Wehrdienst oder Freiwilligendienst wie FSJ und Bundesfreiwilligendienst, und ob die Person Angehörige gepflegt hat.
  6. 6. Seite 6: Versicherung und die Liste der Anlagen (Punkte 66-71)

    Anlage WEP Seite 6: Lebensunterhalt, Ansprüche gegen Dritte, Krankenversicherung, Anlagenliste, Punkte 66 bis 71
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    Oben endet Abschnitt E mit dem Auffangfeld, dann die Krankenversicherung. Die untere Hälfte ist kein Ausfüllbereich, sondern dieselbe Anlagen-Checkliste wie im Hauptantrag.

    66
    Auffangfeld: Wenn keine der Fragen zu den letzten 5 Jahren passt, hier mit eigenen Worten beschreiben, wovon die Person gelebt hat, etwa Ersparnisse, Hilfe von Verwandten oder eine Erbschaft.
    67
    Hat die Person Geldforderungen gegen andere, etwa Schadensersatz oder eine Erbschaft. Bei Ja Nachweis beilegen.
    68
    Wurde die Person durch einen Unfall oder durch eine andere Person gesundheitlich geschädigt. Bei Ja kommt die Anlage UF dazu.

    Abschnitt F: Kranken- und Pflegeversicherung

    69
    Ist oder war die Person zuletzt gesetzlich kranken- und pflegeversichert, familien- oder pflichtversichert.
    70
    Name der Krankenkasse, etwa TK, AOK oder Barmer. Aktuelle Bescheinigung beilegen.
    71
    Privat versichert, freiwillig gesetzlich versichert oder gar nicht versichert. Bei Ja kommt die Anlage SV dazu.

    Abschnitt G: was beizulegen ist

    G
    Kein Ausfüllbereich, sondern die Checkliste: Anlage VM zum Vermögen einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft, Kontoauszüge aller Konten aller Mitglieder der letzten 3 Monate lückenlos, Anlage EK für jede Person einzeln, Anlage EKS zusätzlich bei Selbständigkeit.
  7. 7. Seite 7: Hinweise und Unterschrift (Punkte 72-75)

    Anlage WEP Seite 7: Bildung und Teilhabe, Datenschutz, Datum und Unterschrift, Punkte 72 bis 75
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    Wichtig zum Schluss: Unterschreiben tut die ANTRAGSTELLENDE Person, nicht die Person, um die es in dieser Anlage geht. Darüber steht der Hinweis auf Bildung und Teilhabe für unter 25-Jährige, also Schulessen, Schulbedarf und Vereinsbeiträge.

    72-73
    Datum und Unterschrift der antragstellenden Person. Für Minderjährige unterschreibt ein Elternteil oder die sorgeberechtigte Person.
    74-75
    Nur bei gesetzlicher Betreuung: Datum und Unterschrift der Betreuung. Sonst bleibt das leer.
  8. 8. So füllen Sie die WEP mit Erklärungen direkt am Formular aus

    Laden Sie die Anlage WEP von jobcenter.digital oder arbeitsagentur.de herunter und öffnen Sie sie im kostenlosen PDeF-Editor im Browser. Der Editor erkennt das Formular automatisch und markiert die Felder mit gestrichelten Rahmen: Ein Klick zeigt in einfacher Sprache, was hineingehört. Weil bei mehreren Personen mehrere WEP nötig sind, hilft die Vorlagenfunktion: Beim erneuten Öffnen derselben Datei stellt der Editor Ihre Eintragungen wieder her, Sie ändern nur die Angaben in Abschnitt B. Unterschreiben können Sie per QR-Code mit dem Handy, das fertige PDF laden Sie ohne Wasserzeichen herunter. Die Datei wird dabei nicht auf einen Server hochgeladen: Alles passiert in Ihrem Browser.

    Anlage WEP im PDeF-Editor: erkanntes Formular mit Felderklärung zur weiteren Person

Tipps

  • Stimmen Sie die Angaben mit der weiteren Person ab: Als antragstellende Person vertreten Sie die Bedarfsgemeinschaft und tragen die Informationspflicht.
  • Legen Sie für jede Person die nötigen Nachweise bei, etwa Ausweis und, bei Einkommen, die passende Anlage EK oder EKS.
  • Punkt 13 zuerst beantworten: Bei Verwandten und sonstigen Personen sparen Sie sich sechs Seiten und brauchen stattdessen die Anlage HG oder VE.
  • Punkt 36 wird oft übersehen: nicht erwerbsfähig UND Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis ergibt einen eigenen Mehrbedarf.

Hinweis, keine Rechtsberatung: Wer zur Bedarfsgemeinschaft zählt, entscheidet das Jobcenter nach den gesetzlichen Regeln. Bei Fragen zur Einstehensgemeinschaft hilft eine Sozialberatung.

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Häufige Fragen

Für wen fülle ich die Anlage WEP aus?

Für den Partner oder die Partnerin und für jedes unverheiratete Kind zwischen 15 und 24 Jahren in Ihrem Haushalt. Jede Person bekommt ein eigenes Formular.

Und für jüngere Kinder?

Für Kinder unter 15 Jahren nutzen Sie die Anlage KI statt der Anlage WEP.

Muss die weitere Person auch unterschreiben?

Die antragstellende Person unterschreibt und vertritt die Bedarfsgemeinschaft. Ob eine zusätzliche Unterschrift nötig ist, richtet sich nach dem Formular und dem Alter der Person.

Zählt das Einkommen der weiteren Person mit?

Ja. Für eine Person mit eigenem Einkommen füllen Sie zusätzlich eine Anlage EK oder EKS aus; das Einkommen fließt in die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft ein.

Ich brauche mehrere WEP-Formulare, geht das schneller?

Wiederkehrende Angaben wie BG-Nummer und Adresse übernehmen Sie je Formular mit einem Klick aus dem lokalen Profil. So füllen Sie für jede weitere Person zügig ein eigenes WEP aus, ohne die Grunddaten jedes Mal neu einzutippen.

Kann ich ein Feld verschieben, wenn es nicht sitzt?

Ja. Jedes Feld lässt sich nach dem Setzen anklicken und verschieben, in der Größe ändern oder löschen. So platzieren Sie jede Angabe genau in der richtigen Zeile.

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